Meinungen und Artikel über Familie, Erziehung und Genuss
Wie viel Geld Energieversorger monatlich kassieren dürfen, ist klar geregelt: Der Verbrauch entscheidet. Trotzdem gibts oft Streit. Finanztest erklärt die Regeln für die Abschlagszahlung bei Strom und Gas – und sagt, was Kunden tun können, wenn der Energieversorger nicht spurt.
Erstaunlich: Immer wieder gibts Ärger um die laufenden Zahlungen für Strom und Gas. Dabei sind die Regeln eindeutig: Kunden müssen pro Monat ein Zwölftel des Betrags zahlen, der dem Energieversorger fürs laufende Jahr wahrscheinlich zusteht. Das ist leicht zu errechnen, wenn der Anschluss schon im Vorjahr bestand und sich die Faktoren für den Energieverbrauch nicht geändert haben: Die im Vorjahr verbrauchten Kilowattstunden sind mit dem aktuellen Preis einschließlich aller Steuern und Umlagen zu multiplizieren, etwaige Gebühren zu addieren und der Gesamtbetrag auf die nächsten zwölf Monate zu verteilen.
Das heißt auch: Bei gleichbleibendem Verbrauch darf der Energieversorger höhere Zahlungen nur verlangen, wenn Strom- oder Gaspreis oder Gebühren steigen.
Etwas schwieriger wird es bei Einzug in eine neue Wohnung oder wenn sich wegen neuer Geräte, energieintensiver Bauarbeiten, Familienzuwachs oder Auszug erwachsener Kinder der Verbrauch ändert. Der Energieversorger muss dann so gut wie möglich schätzen, wie hoch der Energieverbrauch und damit die Jahresrechnung sein werden. Energieversorger haben reichlich Vergleichsdaten und können ziemlich gut schätzen – wenn sie wollen.
Trotz klarer Regeln gibt es häufig Ärger.
Gut für Betroffene: Weigert sich der Energieversorger zu Unrecht, die Abschlagszahlung zu senken, oder erhöht er sie ohne Grund, können sie sofort wechseln. Rechtsanwalt Thomas Hollweck, ein auf Verbraucherrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Berlin, erklärt: „Hält sich ein Energieversorger nicht an die gesetzlichen Regelungen, so haben Kunden das Recht, diesen Vertrag vorzeitig zu beenden.“
Original:
www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/